Heute wurde das Urteil dazu gesprochen in wie weit die Vorratsdatenspeicherung mit der Verfassung im Einklang steht. Und wie es erwartet wurde sind große Teile des Gesetzes, welches auf einer EU-Richtlinie beruht, verfassungswidrig. Ich freu mich drauf die Urteilsbegründung zu lesen.
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1 Kommentar
Robin sagt:
26. September 2011 von 16:00 (UTC 1)
Lehrreicher Artikel. Interessant, wenn man das Thema auch mal aus einem anderen Blickwinkel ansehen kann.